Beratung im Gewissenskonflikt

Soll die lebensüberdrüssige Patientin künstlich ernährt werden oder nicht? Bei solchen und ähnlichen Fragen kann die ethische Fallbesprechung helfen.

Die ethische Fallbesprechung ist ein freiwilliges Beratungsangebot. Mit ihr unterstützt das Ethikkomitee Entscheidungsträger bei schwierigen Entscheidungen.

Dieser Zwiespalt entsteht oft dann, wenn nicht klar ist, welche therapeutische Maßnahme angemessen ist.

So läuft die ethische Fallbesprechung ab

Zuerst stellt ein Mitarbeiter, Patient, Klient oder Angehöriger einen Antrag auf eine ethische Fallbesprechung beim Ethikkomitee.

Dann laden zwei speziell ausgebildete Fallmoderatoren das Behandlungsteam ein, in einer Besprechung alle verfügbaren Informationen, Erfahrungen und Handlungsoptionen auszutauschen und diese ethisch zu bewerten.

Unser Ziel ist es, einen Konsens über das weitere Vorgehen zu finden, den alle Beteiligten mittragen und verantworten können. Die Ergebnisse der Beratung sind Handlungsempfehlungen. Das heißt, dass die letztliche Entscheidung der verantwortlich Handelnde selbst treffen muss.

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