Die Zeit nach der Entlassung regeln

Die vermeintlich einfachen Dinge des Lebens können schwerfallen, wenn ein Mensch erkrankt ist. Unsere Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes können weiterhelfen.

Der Sozialdienst im Krankenhaus ergänzt die ärztliche, psychologische, therapeutische und pflegerische Versorgung unserer Patienten.

Die Sozialarbeiterinnen erklären dem Patienten, welche Leistungs- und Rechtsansprüche er in seiner Situation gegenüber der Krankenkasse, der Renten- und Pflegeversicherung und den Behörden hat.

So geht es weiter nach dem Klinikaufenthalt

Der Sozialdienst bereitet die Entlassung aus der Klinik vor und vermittelt ambulante Hilfen. Diese können zum Beispiel ambulante psychiatrische Pflege, Essen auf Rädern oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim sein.

Unsere Sozialarbeiterinnen helfen auch dabei, eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen oder wieder zurück in das Berufsleben zu gelangen.

Oft belastet die Erkrankung auch die persönlichen Beziehungen eines Patienten. Unsere Sozialarbeiterinnen helfen dem Patienten dabei, seine  Beziehungen zu Familie, Beruf und Gesellschaft zu normalisieren.

Hilfe zur Selbsthilfe

Gemeinsam mit dem Erkrankten besprechen sie die Probleme, suchen nach Lösungen und helfen, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.


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