Seit dem 1. Oktober gilt für Besucher sowie für Mitarbeiter der Kliniken eine FFP2-Maskenpflicht. Grund dafür sind die neuen Corona-Schutzmaßnahmen, die mit diesem Tag in Kraft getreten sind.
Weiterhin müssen Besucher bei Betreten des Krankenhauses am Empfang einen tagesaktuellen negativen Corona-Testnachweis eines anerkannten Testzentrums vorlegen.
Die Patienten können außerhalb ihrer Therapiezeiten Besuch empfangen.